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Entschädigung für Arbeitskleidung leisten?

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Hallo, ich habe zwei Fragen und ich hoffe das sie mir jemand hier beantworten kann. Es geht im Groben um Arbeitskleidung.

Erster Punkt: Mein Arbeitgeber möchte meinen Arbeitsvertrag ändern. Es geht darum, dass vorher in dem Betrieb es keine Arbeitskleidung gab. Nun haben wir einen neuen Chef, und er möchte prompt Arbeitskleidung einführen. Diese erfüllt keinerlei Schutzfunktion, sondern dient lediglich der Werbung. Durch eine Änderung des Arbeitsvertrages, möchte er seine Mitarbeiter dazu zwingen die Kleidung zu tragen.

Erste Frage dazu: Bin ich überhaupt dazu verpflichtet, die Änderung des Arbeitsvertrages zu unterzeichnen? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet und wird niemals von sich aus auslaufen, sprich muss nie verlängert werden.

Zweiter Punkt: In der Änderung des Arbeitsvertrages gibt es einen Unterpunkt der mich dazu verpflichtet die Kleidung mindestens 2 Jahre lang zu tragen. Der Arbeitgeber bezahlt die Kleidung selbst, und nach 2 Jahren wird sie mein Eigentum. Falls ich jedoch vor Ablauf der 2 Jahre aus dem Betrieb ausscheide, verpflichte ich mich dazu eine Entschädigung zu leisten, deren Höhe abhängig von der abgelaufenen Mindestragezeit berechnet wird. Und zwar so:
0 - 6 Monate: 100%
6 - 12 Monate: 90%
12 - 18 Monate: 80%
18 - 24 Monate: 70%
Da denk ich mir... ERNSTHAFT? Wenn ich 95% der Mindestragezeit erfüllt habe und dann den Betrieb verlasse, hab ich noch 70% der Kosten der Kleidung meinen Arbeitgeber zu erstatten? Zudem gibt es eine Klausel die besagt, dass die Kleidung niemals und unter keinen Umständen zurückgenommen wird.

Dazu Frage zwei: Ist das überhaupt rechtens? Sowas hab ich noch nie in einem Arbeitsvertrag gelesen der Arbeitskleidung beinhaltet hat. Bisher war es immer so, dass die Mindestragezeit zwar immernoch 2 Jahre war, aber sollte man vorher aus dem Betrieb ausscheiden, war man dazu verpflichtet die Kleidung zurückzugeben.

Ich hoffe sehr, dass hier jemand ein bisschen Ahnung davon hat und es mir beantworten kann.

Besten Dank im Voraus!

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