Hallo Leute,
ich habe vor kurzem meine Stromkostenabrechnung bekommen und habe beim Amt beantragt die Kosten nach § 22 SGB II als Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Es gibt massenhaft Gerichtsentscheidungen, z.B. Sozialgericht Frankfurt, dass Stromkosten nur zum Teil, etwas um die 20,- , vom Regelsatz zu bestreiten sind. Darüberhinausgehende Beträge sollen nach § 22 SGB II als Kosten der Unterkunft gezahlt werden, soweit sie angemessen sind ( kein Darlehen ).
Jetzt erhielt ich einen Anruf vom jobcenter, ich solle vorbeikommen und einen Darlehensvertrag unterschreiben. Ich sagte, dass ich einen Antrag auf Kostenübernahme nach § 22 gestellt habe. Der Sachbearbeiter sagte mir, dass er das nicht bewilligen wird, weil der Strom vom Regelsatz zu zahlen ist. Wer hat schon einen Abschlag für Strom von
20,- ???. Ich sagte, daß ich einen Bescheid haben will. Er sagte, ja bekommen Sie, aber wenn Sie das Geld haben wollen, dann kommen Sie her und unterschreiben den Darlehensvertrag.
Was mache ich jetzt? Wenn ich den Darlehensvertrag unterschreibe, dann habe ich doch gar keine Möglichkeit mehr, gegen den Ablehnungsbescheid gerichtlich vorzugehen, oder? Es heisst doch dann, ich habe es als Darlehen akzeptiert. Unterschreibe ich nicht, wird mir irgendwann der Strom abgestellt.
Grüße
T.
ich habe vor kurzem meine Stromkostenabrechnung bekommen und habe beim Amt beantragt die Kosten nach § 22 SGB II als Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Es gibt massenhaft Gerichtsentscheidungen, z.B. Sozialgericht Frankfurt, dass Stromkosten nur zum Teil, etwas um die 20,- , vom Regelsatz zu bestreiten sind. Darüberhinausgehende Beträge sollen nach § 22 SGB II als Kosten der Unterkunft gezahlt werden, soweit sie angemessen sind ( kein Darlehen ).
Jetzt erhielt ich einen Anruf vom jobcenter, ich solle vorbeikommen und einen Darlehensvertrag unterschreiben. Ich sagte, dass ich einen Antrag auf Kostenübernahme nach § 22 gestellt habe. Der Sachbearbeiter sagte mir, dass er das nicht bewilligen wird, weil der Strom vom Regelsatz zu zahlen ist. Wer hat schon einen Abschlag für Strom von
20,- ???. Ich sagte, daß ich einen Bescheid haben will. Er sagte, ja bekommen Sie, aber wenn Sie das Geld haben wollen, dann kommen Sie her und unterschreiben den Darlehensvertrag.
Was mache ich jetzt? Wenn ich den Darlehensvertrag unterschreibe, dann habe ich doch gar keine Möglichkeit mehr, gegen den Ablehnungsbescheid gerichtlich vorzugehen, oder? Es heisst doch dann, ich habe es als Darlehen akzeptiert. Unterschreibe ich nicht, wird mir irgendwann der Strom abgestellt.
Grüße
T.