Hallo,
als ich war letztens in einem Museum und ein Foto machen wollte, kam ein Angestellter einer Sicherheitsfirma und untersagte mir das Fotografieren. Ich entschuldigte mich und packte mein Handy umgehend weg. Er verwies mich auf unfreundlicher Art und Weise auf einem "Schild" was vor dem Raum, der Ausstellung, an der Tür aufgeklebt wurde. Allerdings schoss mir direkt ein Gedanke durch den Kopf; Das Museum hatte eine große Empfangshalle wo sich auch die Kasse befand. Die Ausstellung befand sich praktisch im Keller und die weiteren Attraktionen waren in der 1. und 2. Etage ausgestellt. Allerdings stand draußen nichts von einem Verbot, an der Kasse auch nicht und man wurde auch darauf nicht hingewiesen vor dem bezahlen. Da ich aus der Wirtschaft komme weiß ich, dass es bei Verträgen die mich unmittelbar einschränken einen Offenbarungseid gibt. Da ja rein rechtlich gesehen zwischen mir und dem Museum ein "Vertrag" zustande kam (Endgeld gegen Dienstleistung[Geld zahlen und ich darf rein]). Allerdings wurde ich auf diese Einschränkung nicht hingewiesen. Kann das sein, das das Museum rechtlich nicht ganz richtig gehandelt hat? Da man ja erst nach einige Zeit dem Bezahlen darauf hingewiesen wurde! Meiner Meinug nach müsste vor dem Bezahlen darauf hingewiesen werden, oder?
Ich bin kein Jurist wie hervor geht und kenne mich damit auch nicht sonderlich gut aus. Aber das wäre jeden falls für mich eine logische Erklärung. Liege ich damit richtig oder falsch? Kennt sich einer damit aus?
als ich war letztens in einem Museum und ein Foto machen wollte, kam ein Angestellter einer Sicherheitsfirma und untersagte mir das Fotografieren. Ich entschuldigte mich und packte mein Handy umgehend weg. Er verwies mich auf unfreundlicher Art und Weise auf einem "Schild" was vor dem Raum, der Ausstellung, an der Tür aufgeklebt wurde. Allerdings schoss mir direkt ein Gedanke durch den Kopf; Das Museum hatte eine große Empfangshalle wo sich auch die Kasse befand. Die Ausstellung befand sich praktisch im Keller und die weiteren Attraktionen waren in der 1. und 2. Etage ausgestellt. Allerdings stand draußen nichts von einem Verbot, an der Kasse auch nicht und man wurde auch darauf nicht hingewiesen vor dem bezahlen. Da ich aus der Wirtschaft komme weiß ich, dass es bei Verträgen die mich unmittelbar einschränken einen Offenbarungseid gibt. Da ja rein rechtlich gesehen zwischen mir und dem Museum ein "Vertrag" zustande kam (Endgeld gegen Dienstleistung[Geld zahlen und ich darf rein]). Allerdings wurde ich auf diese Einschränkung nicht hingewiesen. Kann das sein, das das Museum rechtlich nicht ganz richtig gehandelt hat? Da man ja erst nach einige Zeit dem Bezahlen darauf hingewiesen wurde! Meiner Meinug nach müsste vor dem Bezahlen darauf hingewiesen werden, oder?
Ich bin kein Jurist wie hervor geht und kenne mich damit auch nicht sonderlich gut aus. Aber das wäre jeden falls für mich eine logische Erklärung. Liege ich damit richtig oder falsch? Kennt sich einer damit aus?