Hallo,
weiß jemand, ob es bei einer Veranstaltung der Bundesagentur für Arbeit eine Anwesenheitskontrolle gibt?
Ich bin als ausbildungssuchend dort gemeldet und soll zu einer Veranstaltung (bei der Arbeitsagentur vor Ort) bzgl. Lehrstellenvermittlung in Ostdeutschland. Ich komme aus dem Westen und habe nicht vor wegen einer Lehrstelle in den tiefsten Osten zu ziehen. Von daher ist ein Besuch dieser Veranstaltung für mich absolut sinnfrei.
Mich irritiert folgender Satz: "Sollten wir nichts von Ihnen hören, werden unsere Vermittlungsbemühungen um eine Ausbildungsstelle abgeschlossen. Gem. Paragragh 38 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 ff. SGB 3)".
Heißt gem. Gesetz so viel, da ich nicht meine Pflichten erfülle und mich bemühe bzw. melde können sie auch Ihre Bemühungen einstellen.
Da das schreiben einfach 0815 maschinell erstellt wurde gehe ich davon aus, dass es nur eine leere Drohung ist damit man kommt.
Außerdem ist der Brief nicht von meiner Berufsberaterin. Ich habe bis jetzt nur Schreiben direkt von ihr erhalten. Der Absender der Einladung ist einfach nur allgemein die Arbeitsagentur.
Am liebsten würde ich mich nicht melden, wie sagt man so schön schlafende Hunde weckt man lieber nicht.
Nur ich kann das Risiko nicht abschätzen, da ich keinerlei Erfahrungen mit solchen Veranstaltungen habe. Ich weiß nur von jemandem der ALG 2 bezogen hat, dass dort die Anwesenheit überprüft wird. Da ich kein Leistungsbezieher (nur ausbildungsuchend) bin, wird das wohl, so denke ich zu mindestens, anders sein.
Viele Grüße
Zumbi
weiß jemand, ob es bei einer Veranstaltung der Bundesagentur für Arbeit eine Anwesenheitskontrolle gibt?
Ich bin als ausbildungssuchend dort gemeldet und soll zu einer Veranstaltung (bei der Arbeitsagentur vor Ort) bzgl. Lehrstellenvermittlung in Ostdeutschland. Ich komme aus dem Westen und habe nicht vor wegen einer Lehrstelle in den tiefsten Osten zu ziehen. Von daher ist ein Besuch dieser Veranstaltung für mich absolut sinnfrei.
Mich irritiert folgender Satz: "Sollten wir nichts von Ihnen hören, werden unsere Vermittlungsbemühungen um eine Ausbildungsstelle abgeschlossen. Gem. Paragragh 38 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 ff. SGB 3)".
Heißt gem. Gesetz so viel, da ich nicht meine Pflichten erfülle und mich bemühe bzw. melde können sie auch Ihre Bemühungen einstellen.
Da das schreiben einfach 0815 maschinell erstellt wurde gehe ich davon aus, dass es nur eine leere Drohung ist damit man kommt.
Außerdem ist der Brief nicht von meiner Berufsberaterin. Ich habe bis jetzt nur Schreiben direkt von ihr erhalten. Der Absender der Einladung ist einfach nur allgemein die Arbeitsagentur.
Am liebsten würde ich mich nicht melden, wie sagt man so schön schlafende Hunde weckt man lieber nicht.
Nur ich kann das Risiko nicht abschätzen, da ich keinerlei Erfahrungen mit solchen Veranstaltungen habe. Ich weiß nur von jemandem der ALG 2 bezogen hat, dass dort die Anwesenheit überprüft wird. Da ich kein Leistungsbezieher (nur ausbildungsuchend) bin, wird das wohl, so denke ich zu mindestens, anders sein.
Viele Grüße
Zumbi