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Dilemma wegen Unterhalt für Auszubildende

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Ich bin volljährig und mache nächsten Sommer mein Abitur. Da wir daheim große Probleme hatten, wurde ich vor die Tür gesetzt. Ich wohne derzeit bei der Schwester meines Vaters, benötige aber von meinen Eltern Unterhalt zum Leben. Dass sie bis Beendigung meiner Ausbildung zahlungspflichtig sind, ist mir bewusst.
Das Problem ist zunächst, dass ich nicht weiß, ob meine Eltern, falls das Ganze den Amtsweg gehen muss, nicht Mitspracherecht haben, wenn es um die Wohnhaft geht, denn sie behaupten, dass ich abgehauen bin (was definitiv NICHT stimmt, denn ich musste den Haustürschlüssel abgeben). Dann hat mein Anwalt mir gesagt, ich solle mich bei der Forderung, die ich zunächst als formloses Schreiben eingereicht habe, am Mindestsatz der Düsseldorfer Tabelle orientieren. Meine Eltern waren von vornherein bereit, mir 250 € zu bezahlen, wovon ich aber nicht Lebensmittel UND Nebenkosten decken kann. Also habe ich 640,- bei ihnen beantragt, was eben diesem Mindestsatz entspricht. Mein anwalt hat aber dann nochmal die Finanzen meiner Familie überprüft und festgestellt, dass mir beim Einkommen meines Vaters deutlich mehr zusteht. Er meint, ich soll noch eine weitere Forderung rausschicken. Da mein Vater aber schwer herzkrank ist und ich mich emotional noch nicht ganz von meinen Eltern gelöst habe, obwohl wir keinen Kontakt mehr haben, habe ich Angst, ihn damit so zu belasten, obwohl es mir zusteht, das Geld einzufordern. Was tun?

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