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Erbengemeinschaft

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Hallo,
eine Erbengemeinschaft bestehend aus 5 Personen besitzen ein Grundstück. Die Personen sind zu je 1/5 Eigentümer. Das Grundstück wurde die letzten Jahre verpachtet und alles lief tadellos.
Der Pachtvertrag läuft Ende 2013 aus. Nun möchten 3 Personen der Erbengemeinschaft ab 2014 nicht mehr weiter verpachten und das Grundstück verkaufen. Welche Gründe können die 3 Personen bevollmächtigen einen Verkauf durchzusetzen ?
Laut Gesetzbuch müssen alle Personen der Erbengemeinschaft ein Verkauf zustimmen.
Vielen Dank im Voraus.
schroeders

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